3klang Honorarordnung

Allgemeines

Die derzeitig gültige Honorarordnung entnehmen Sie bitte dem Faltblatt, das in unseren Geschäftsstellen ausliegt und auf Anfrage auch gerne zugesendet werden kann.

Berechnet wird eine Jahresgebühr, aufgeteilt in zwölf Monatsraten, die jeweils zum Ersten eines Monats abgebucht werden.

Der Schüler hat Anspruch auf Unterricht zum vereinbarten Termin während des gesamten Schuljahres (Ferienzeit und Feiertage ausgenommen), mindestens jedoch auf 33 Unterrichtseinheiten.

Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen können gewährt werden:

  • Familienermäßigung
  • Ermäßigung aus sozialen Gründen

Der Antrag auf Ermäßigung wird auf Anfrage zugesandt. Er kann auch über einen besimmten Download-Link heruntergeladen werden, Infos hierzu erhalten Sie über die 3klang-Büros.

Stichtag für Ermäßigungsantrag ist der 1. November.

Ein genereller Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht.

Für das "Schnupperangebot" und Spezial-Angebote werden keine Ermäßigungen gewährt.

Für "Ensembles" und "Grundfächer" werden Ermäßigungen nur aus sozialen Gründen gewährt, auch hier besteht kein genereller Anspruch auf Ermäßigung.

Kündigung

Eine Kündigung außerhalb der vereinbarten Zeiten - siehe Spielregeln (AGB) - ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:

a) seitens 3klang, wenn

  • die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist
  • die Lehrkraft ausfällt
  • der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht

b) seitens der Schüler

  • bei längerer, schwerer Erkrankung (Attest erforderlich)
  • bei Umzug außerhalb des Einzugsbereiches (Bestätigung des Meldeamtes)

Eine außerordentliche Kündigung ist immer schriftlich bei 3klang einzureichen. In jedem Falle erhebt 3klang eine Bearbeitungsgebühr.